Gemeinsame Verantwortlichkeit — Matching-Modul
Stand: 22.04.2026
Auf dieser Seite veröffentlichen wir die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, die MedFaktum mit den Versicherern und den Gutachtern für das Matching-Modul abschließt. Die Veröffentlichung erfolgt nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO.
Warum gemeinsame Verantwortlichkeit?
MedFaktum entwickelt den Matching-Algorithmus, definiert die Gewichtungskriterien (Fachrichtung, Region, Verfügbarkeit, Kapazität) und bestimmt damit die Reihung der dem Versicherer vorgeschlagenen Gutachter. Die Auswahlentscheidung selbst trifft der Versicherer; die algorithmische Vorauswahl ist aber eine Mit-Entscheidung über die Mittel der Verarbeitung. Daher liegt für genau diesen Verarbeitungsschritt eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor.
Für alle anderen Verarbeitungsschritte — Speicherung des Gutachtens, Übermittlung der medizinischen Unterlagen, Kommunikation, Dokumentenverwaltung — bleibt es bei der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AV-1 / AV-2).
Anwendungsbereich
Die gemeinsame Verantwortlichkeit umfasst ausschließlich die algorithmische Vorauswahl geeigneter Gutachter aus dem Pool der auf der Plattform registrierten Gutachter auf Basis der vom Versicherer eingestellten Anfragemerkmale.
Verarbeitete Datenkategorien:
- Profildaten der Gutachter (Name, Fachrichtung, Zusatzqualifikationen, Region, Kapazitätsangaben, frühere Plattformaktivität)
- Anfragemerkmale des Versicherers (Gutachtentyp, Fachrichtung, Region, Frist, Budget-Obergrenze)
- Ergebnis-Metadaten (erstellte Shortlist, Reihung)
Im Matching-Modul werden keine Gesundheitsdaten der versicherten Person verarbeitet. Deren Verarbeitung erfolgt erst nach Auswahl des Gutachters und unterliegt der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Aufgabenteilung
MedFaktum verantwortet:
- Entwicklung, Wartung und Weiterentwicklung des Matching-Algorithmus
- Definition und Dokumentation der Gewichtungskriterien
- Sicherstellung sachgerechter, dokumentierter und überprüfbarer Gewichtungskriterien; keine unzulässige diskriminierende Ausgestaltung der Rangfolge
- Technische Umsetzung der Verarbeitung
- Information der Gutachter über Funktionsweise und Kriterien des Matchings
Der jeweilige Vertragspartner (Versicherer bzw. Gutachter) verantwortet:
- Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten
- Information der von ihm vertretenen Personen über die gemeinsame Verarbeitung (Art. 13/14 DSGVO)
- Bearbeitung von Betroffenenrechtsanfragen, die ihn unmittelbar betreffen
Wahrnehmung Ihrer Rechte als Betroffene
Sie können Ihre Rechte aus Art. 15 bis 22 DSGVO gegenüber jeder der beteiligten Verantwortlichen geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO).
Im Innenverhältnis der gemeinsam Verantwortlichen übernimmt MedFaktum federführend die operative Erfüllung von Betroffenenrechten, die das Matching-Modul betreffen — insbesondere Auskunft über die Funktionsweise des Matchings, die für Sie berücksichtigten Merkmale, die Reihung innerhalb einer konkreten Shortlist sowie Widerspruch gegen die weitere Berücksichtigung in Matching-Ergebnissen. MedFaktum bearbeitet entsprechende Anfragen als einzige Anlaufstelle („Single Point of Contact“) und informiert den zuständigen Vertragspartner über wesentliche Vorgänge.
Anfragen, die über das Matching-Modul hinaus andere Verarbeitungsschritte betreffen (Gutachten-Inhalte, Versicherungsvertragsverwaltung, Berufsgeheimnis), leitet MedFaktum unverzüglich an den jeweils zuständigen Verantwortlichen weiter und unterstützt diesen bei der Beantwortung nach AV-1 bzw. AV-2.
Die rechtliche Letztverantwortung gegenüber Ihnen bleibt bei der jeweils angesprochenen Partei.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Matching-Modul ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung und -durchführung im Hinblick auf die Plattformnutzung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter Vermittlung).
Sicherheit und Meldung von Datenschutzverletzungen
Die in AV-1 / AV-2 vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten für das Matching-Modul entsprechend. MedFaktum dokumentiert zusätzlich die Funktionsweise des Algorithmus und stellt eine kurze Beschreibung auf Anfrage bereit.
Datenschutzverletzungen, die das Matching-Modul betreffen, meldet MedFaktum unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, an alle betroffenen gemeinsamen Verantwortlichen. Die parallele Meldepflicht der Verantwortlichen gegenüber den Aufsichtsbehörden nach Art. 33 DSGVO bleibt unberührt; im Innenverhältnis koordinieren die Parteien die Meldung.
Kontakt
Anfragen zu Ihren Rechten im Matching-Modul richten Sie bitte an: datenschutz@medfaktum.de.
Weitergehende Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.